Schlichtung in Bausachen
Außergerichtliche Verfahren nach SOBau
Schlichtungsverfahren im Baurecht
Bau- und Architektenstreitigkeiten sind komplex, langwierig und oft kostenintensiv. Bauherren, Architekten und Bauunternehmer sind hiervon gleichermaßen betroffen. Eine Schlichtung ist als strukturiertes außergerichtliches Verfahren schneller, vertraulicher und in der Regel deutlich wirtschaftlicher als ein Gerichtsprozess.
Als ausgebildete Schlichterin nach der Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten (SOBau) unterstütze ich Ihre Einigung als Schlichterin oder Parteivertreterin.
Die SOBau ist ein von den maßgeblichen Verbänden der Bau- und Immobilienwirtschaft sowie der Anwalt- und Architektenschaft getragenes Regelwerk und hat sich als anerkannter Standard für die einvernehmliche Lösung von Baukonflikten etabliert.
Eine wahre Bereicherung für jeden, der Unterstützung im Gewerbemietrecht benötigt!
Ich möchte Frau Siochou uneingeschränkt weiterempfehlen. Sie verfügt über eine herausragende Fachkompetenz und versteht es, selbst komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich zu vermitteln. Die Kommunikation war stets freundlich, transparent und schnell, was mir ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen gab. Daher auch auf diesem Wege, ein herzliches Dankeschön an Frau Siochou!
von D. K. im Oktober 2024
Wann sich eine Schlichtung anbietet
- Streitigkeiten aus Bau-, Bauträger- und Architektenverträgen
- Mängelansprüche, Nachträge und Vergütungsfragen
- Konflikte über Bauzeit, Behinderung oder Kündigung
- Auseinandersetzungen zwischen Auftraggebern, Unternehmern, Planern und Sachverständigen
Vorteile einer Schlichtung in Bausachen
- Zügig – Abschluss häufig innerhalb weniger Monate
- Wirtschaftlich – kalkulierbare Kosten, geringeres Prozessrisiko
- Vertraulich – keine öffentliche Verhandlung
- Fachlich fundiert – baurechtliche Spezialisierung
- Beziehungserhaltend – einvernehmliche, tragfähige Lösungen
Lassen Sie sich unterstützen!
Ich übernehme für Sie die Rolle der Schlichterin nach SOBau oder vertrete Ihre Interessen als Parteivertreter im Schlichtungsverfahren. In einem ersten Gespräch prüfe ich, ob sich Ihr Fall für eine Schlichtung eignet und welche Vorgehensweise wirtschaftlich und rechtlich am sinnvollsten ist.