Eine für den Kauf eher ungeeignete Immobilie in Griechenland

Vorsicht vor ungeeigneten Immobilien in Griechenland

Der Immobilienmarkt in Griechenland ist derzeit sehr angespannt. Qualitativ hochwertige Immobilien für einen Kaufpreis unter 100.000 Euro sind in Regionen wie Athen und auf einigen Inseln kaum noch zu haben. Deshalb kommen zunehmend Immobilien auf den Markt, die für Nutzung oder Umbau ungeeignet sind.

Ich erkläre Ihnen, was das Problem an diesen Immobilien ist und wie Sie es vermeiden, eine ungeeignete Immobilie in Griechenland zu erwerben.

Ungeeignete Häuser und Wohnungen

Bei den im Preissegment bis 100.000 Euro derzeit verfügbaren und zugänglichen Immobilien handelt es sich oft um solche, die noch vor einigen Monaten als unverkäuflich oder unbrauchbar galten: kleine Flächen, Keller, Halbkeller, Erdgeschosse, blinde Wohnungen, Wohnungen, die nicht den Vorschriften entsprechen oder bauliche Unregelmäßigkeiten aufweisen.

Meistens erfüllen die Häuser bzw. Wohnungen nicht die folgenden Anforderungen:

Regulatorische und technische Anforderungen

  • Objekte mit Mängeln oder Fehlfunktionen, die es nicht erlauben, die digitale ID der Immobilie auszustellen, aufgrund von Fehlverhalten früherer Ingenieure.

Administrative Anforderungen

  • Immobilien, die mit einer Hypothek an ein Kreditinstitut wie eine Bank belastet sind.
  • Immobilien, die durch ausstehende Bankkredite finanziert werden, insbesondere solche, die sich in der Zwangsvollstreckung befinden.
  • Die buchhalterische Situation des Verkäufers, der die Zahlung seiner verschiedenen Steuern nicht erfüllt hat.

Leider nutzen einige Immobilienmakler die starke Nachfrage aus und setzen auf den Verkauf ungeeigneter Immobilien an Ausländer, ohne Rücksicht auf die Nutzungs- und Wohnbedürfnisse zu nehmen.

Juristischer Schutz beim Immobilienerwerb

Die geschilderte Situation zeigt wie wichtig es ist, sich beim Kauf eines Grundstückes, Hauses oder einer Wohnung in Griechenland juristisch beraten zu lassen.

Einige (verwaltungstechnische) Mängel können bereits bei der rechtlichen Prüfung im Grundbuchamt, d.h. im Vorfeld des Verfahrens, festgestellt werden. Andere, wie z.B. technische und ordnungspolitische Mängel, können erst nach der rechtlichen Prüfung entdeckt werden.

Je nach Erfahrung der involvierten Rechtsanwälte, Notare und Ingenieure, können bestimmte Sachverhalte jedoch erst so spät entdeckt werden, dass dies im schlimmsten Fall zu Verzögerungen beim Vertragsabschluss führen kann.

Die Eintragung der neu erworbenen Immobilie bei den örtlichen Behörden sollte nach deren sorgfältiger Prüfung erfolgen, damit die Immobilie in Zukunft auf legalem Wege verkauft und gekauft werden kann.

Am besten nehmen Sie sich einen Ingenieur bei der Besichtigung mit und veranlassen eine gründliche Prüfung beim Grundbuchamt. Zudem lassen Sie sich alle Übertragungen der letzten Jahre aushändigen. Bei Immobilien auf dem Land bzw. auf Inseln ist unbedingt eine Anfrage bei Forstamt zu stellen, ob ggf. ein Teil des Grundstücks als Wandgebiet bezeichnet ist.

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, die Immobilie ausreichend zu besichtigen. Machen Sie sich auch mit Umgebung, Infrastruktur und Lebensqualität in der Gegend vertraut.

Vassiliki Siochou

Rechtsanwältin

Inhaltsverzeichnis